Information der Öffentlichkeit

Wenn wir Zucker, Bioethanol und Biomethan herstellen, gehen wir mit Stoffen im Sinne der Störfallverordnung um.

Der Standort unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. § 8a der Störfallverordnung sieht vor, dass die Zuckerfabrik relevante Informationen im Zusammenhang mit möglichen Störfällen öffentlich zugänglich macht. Der Betriebsbereich wurde zuletzt am 22.10.2020 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) besichtigt.

Der Betrieb wird gemäß §16 der Störfallverordnung durch das StALU VP überwacht. Der Überwachungsbericht ist auf dessen Internetseite elektronisch zugänglich. Bei ihm können auch Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung eingeholt werden.

Die Zuckergewinnung aus Zuckerrüben bedarf neben der Verwendung dieses Naturprodukts auch des Einsatzes von Energieträgern. Zur Schonung dieser Ressourcen arbeitet das Unternehmen kontinuierlich an der Minimierung von Umweltauswirkungen. Die Zuckerfabrik Anklam fühlt sich verpflichtet, ihre Entwicklung gemeinsam mit ihren Nachbarn und den Bewohnern der Hansestadt zu gestalten.

Vor und im Rahmen des Erweiterungsantrages setzt die Zuckerfabrik daher zahlreiche Umweltprojekte um. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Fachleute eingeschaltet, die mögliche Risiken an unserem Standort ermitteln und bewerten. Auf dieser Grundlage haben wir Vorkehrungen getroffen, um Störungen des bestimmungsbemäßen Betriebes und Störfälle zu vermeiden, und falls solche dennoch auftreten, die Folgen weitestgehend zu begrenzen. Wir bilden unsere Mitarbeiter zu allen Aspekten der Sicherheit ständig fort.

Um auch Ihnen unser Vorgehen zur Vermeidung von Störungen, aber auch jenes bei Eintreten eines Störfalls näher zu bringen, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammen getragen:

Information der Öffentlichkeit gem. 12. BImSchV („Störfall-Verordnung“)

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